Hygieneplan
Infektionsgefährdete
Bereiche/Tätigkeiten |
Hygienische Maßnahmen |
Durchführung |
Zeitpunkt |
Kontrolle |
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Toilettenbesuch |
Händereinigung mit Seife und Handtuch |
Schüler und Lehrer |
Nach jedem Toilettengang |
Schüler und Lehrer |
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Ausgabe von Lebensmitteln/Schülerbistro |
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Schüler |
Vor der Lebensmittelausgabe |
betreuende Lehrkraft |
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Raumlufthygiene |
3 minütiges Stoßlüften bei geöffneten Fenstern, sofern keine
Absturzgefahr besteht |
Lehrer |
Nach jeder Unterrichtsstunde |
unterrichtende Lehrkraft |
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Infektionskrankheiten
Grippale Infekte
Durchfallerkrankungen
Meldepflichtige Erkrankungen (§ 34 IfSchG) |
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Erkrankter
Erkrankter
Schulleitung |
Nach Sekretkontakt, Hustenreiz
Nach jedem Toilettengang
Nach Bekannt werden
der Erkrankung |
unterrichtende Lehrkraft
Schulleitung |
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Kontamination mit Erbrochenem, Blut, Stuhl |
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Zur Reinigung Beauftragter |
Unverzüglich nach der Verunreinigung |
unterrichtende Lehrkraft Schulleitung |
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Trinkwasser |
Ca. 5 Min. bzw. bis zum erreichen einer konstanten
Temperatur ablaufen lassen. |
Lehrer Schüler Hausmeister |
Nach Wochenbeginn und nach den Ferien |
Lehrer Schüler |
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Körperhygiene nach dem Sport |
Duschen
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Lehrer Schüler |
Nach dem Sportunterricht |
Lehrer Schüler |
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Unterricht/
außerunterrichtliche Maßnahmen |
Impfprophylaxe
( z. B. Hepatitis) |
Lehrer Schüler Schulleitung in Verbindung mit dem
Gesundheitsamt |
Vorsorgemaßnahme |
Lehrer Schüler Schulleitung |
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Unterricht/
außerunterrichtliche Maßnahmen |
Arbeitsschutz |
BAD-Gesundheitsvorsorge und Sicherheitstechnik GmbH |
Vorsorgemaßnahme |
Schulleitung |
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Erste Hilfe Maßnahmen in der Schule |
Erste Hilfe Maßnahmen |
Schulsanitätsdienst und Lehrerkollegium |
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Schulleitung, Sicherheitsbeauftragter |
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Vorgelegt beim
Ergänzende Regelungen im Zusammenhang mit der Corona Pandemie:
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Im pädagogischen Bereich bzw. in der Schule werden die Mindestabstände möglicherweise manchmal unterschritten. Wir empfehlen dort, wo Kontakt zu Personen zu erwarten ist, im Sinne des präventiven Gesundheitsschutzes allen Mitglieder der Schulgemeinschaft, einen geeigneten Mund-/Naseschutz zu tragen. |
Um unnötigen Kontakt innerhalb des Schulgebäudes der Friedrich-Elvers-Schule in Heide zu vermeiden, bitten wir die angegebenen Laufrichtungen zu beachten. | |
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Bitte verwenden Sie nur den bzw. die ausgewiesenen Ein- und Ausgänge. |
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Informationen zum Gesundheitsschutz finden Sie auf der Homepage des Robert-Koch-Insituts, des Bundesgesundheisministeriums, der Landesregierung Schleswig-Holstein und der Homepage der Friedrich-Elvers-Schule. |
Die Standortleitungen (Frau Wäthje FES-Wesselburen, Frau Seidenstecher FES-Lunden, Herr Lätari FES-Hennstedt und FES-Tellingstedt, Frau Luck Klinikschule stellen sicher, dass die Präsenz an Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern an den Standorten so gering wie notwendig und so umfangreich wie notwendig ist. Dabei soll die Anzahl von einem Viertel der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter derzeit nicht überschritten werden. | |
Bei bestimmten Personengruppen
besteht ein höheres Risiko für einen schweren
COVID-19-Krankheitsverlauf. Dieses ist wie folgt zu
beachten: Grundsätzlich sind alle Lehrkräfte im Unterricht einsetzbar, die dienstfähig sind. Ausgenommen für die Arbeit sind folgende Gruppen: - Erkrankte Personen - Rückkehrer aus dem Ausland (siehe aktuell gültige Landesverordnung) - Personen in häuslicher Isolation (Siehe dazu die Veröffentlichung des Robert-Koch-Instituts: "In Quarantäne muss, wer ein hohes Risiko hat, sich angesteckt zu haben. Dies ist der Fall, wenn man innerhalb der letzten 14 Tage engen Kontakt zu einem laborbestätigten COVID-19 Patienten hatte. Ein enger Kontakt bedeutet, dass man mindestens 15 Minuten mit dem Erkrankten gesprochen hat, bzw. angehustet oder angeniest worden ist, während dieser ansteckend gewesen ist.) - Beschäftigte, die einer Risikogruppe angehören, können auf eigenen Wunsch ein ärztliches Attest vorlegen, dass zur Prüfung der Dienstfähigkeit an den betriebsärztlichen Dienst weitergeleiter wird. |