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Fachanforderungen
Kennen (Ist-Stand) |
Können (Ziele) |
Fördern/Fordern (Maßnahmen) |
Hinweise zur Notengebung
Grundlagen:
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§ 6
Leistungsbewertung Landesverordnung über Grundschulen (GrVO) vom 10.
Mai 2017
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Leistungsnachweise in der Primar und Sekundarstufe I Erlass des
Ministeriums für Bildung, Wissenschaft und Kultur des Landes
Schleswig-Holstein vom 3. Mai 2018 - III 3 - (NBI.MSB Schl.-H. 2018
S.277)
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Landesverordnung über die Erteilung von Zeugnissen, Noten und
anderen ergänzenden Angaben in Zeugnissen (Zeugnisverordnung - ZVO)
vom 18. Juni 2018
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Fachanforderungen Primarstufe
·
Landesverordnung zum Neuerlass der Landesverordnung über die
Gewährung von Nachteilsausgleich und Notenschutz und zur Änderung
der Zeugnisverordnung und der Landesverordnung über
sonderpädagogische Förderung Vom 16. Februar 2022
Inhalte:
Ein individualisierter Kompetenzerwerb
erfordert differenzierte Aufgabenstellungen und
differenzierte Formen der Leistungsüberprüfung und
–bewertung. (Fachanforderung Seite 30)
Leistungsbewertung hat eine ermutigende
Funktion (Fachanforderung Seite 30)
Unterrichtsbeiträge und Leistungsnachweise
geben Gelegenheit erlernte Kompetenzen unter Beweis zu stellen.
(Es geht nicht darum Lücken aufzuzeigen !) (Fachanforderung Seite
30)
Es besteht ein Anspruch auf
Nachteilsausgleich und Notenschutz, wenn die Fähigkeit und das
vorhandene Leistungsvermögen lang andauernd oder vorübergehend
erheblich beeinträchtigt ist. Ein sonderpädagogischer Förderbedarf
muss dazu n i c h t festgestellt werden. (NuNVO)
Berichtszeugnisse in Klasse 3 und 4 sind
möglich (GrVO § 6 Abs. 3).
Die Fachkonferenz legt fest, welche Kriterien
für die Bewertung verwendet werden (Erlass Leistungsnachweise)
Zusammenfassung und Hauptaussage:
Leistungsbewertung
hat vorrangig das Ziel, den Kompetenzerwerb jedes Einzelnen
voranzubringen.
Noten selektieren.
Die Selektionsfunktion ist der Ermutigungsfunktion nachrangig.
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