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Hygienekonzept

Hygieneplan

Infektionsgefährdete

Bereiche/Tätigkeiten

Hygienische Maßnahmen

Durchführung

Zeitpunkt

Kontrolle

Toilettenbesuch

Händereinigung mit Seife und Handtuch

Schüler und Lehrer

Nach jedem Toilettengang

Schüler und Lehrer

Ausgabe von Lebensmitteln/Schülerbistro

  • Händereinigung mit Seife und Handtuch;
  • Feuchtreinigung des Ausgabebereiches;
  • keine Lagerung von Werkzeugen/Abfall im Ausgabereich

Schüler

Vor der Lebensmittelausgabe

betreuende Lehrkraft

Raumlufthygiene

3 minütiges Stoßlüften bei geöffneten Fenstern, sofern keine Absturzgefahr besteht

Lehrer

Nach jeder Unterrichtsstunde

unterrichtende Lehrkraft

Infektionskrankheiten

Grippale Infekte

Durchfallerkrankungen

Meldepflichtige Erkrankungen (§ 34 IfSchG)

  • Händereinigung mit Seife und Handtuch,
  •  Anhusten vermeiden.
  • Intensivierte Händereinigung mit Händedesinfektionsmittel;
  • evt. Nutzung einer separaten Toilette
  • Maßnahmen in Absprache mit dem Gesundheitsamt treffen.

Erkrankter

 

 

Erkrankter

 

 

 Schulleitung

Nach Sekretkontakt, Hustenreiz

Nach jedem Toilettengang

 

Nach Bekannt werden

der Erkrankung

unterrichtende Lehrkraft

 

 

 

 

 Schulleitung

Kontamination mit Erbrochenem, Blut, Stuhl

  • Flächenreinigung mit einem geeigneten Desinfektionsmittel,
  • Verwendung von Schutzhandschuhen bei der Reinigung,
  • fachgerechte Entsorgung (z. B. flüssigkeitsdichter Müllsack)

Zur Reinigung Beauftragter

Unverzüglich nach der Verunreinigung

unterrichtende Lehrkraft Schulleitung

Trinkwasser

Ca. 5 Min. bzw. bis zum erreichen einer konstanten Temperatur ablaufen lassen.

Lehrer Schüler Hausmeister

Nach Wochenbeginn und nach den Ferien

Lehrer Schüler

Körperhygiene nach dem Sport

Duschen

Lehrer Schüler

Nach dem Sportunterricht

Lehrer Schüler

Unterricht/

außerunterrichtliche Maßnahmen

Impfprophylaxe

( z. B. Hepatitis)

Lehrer Schüler Schulleitung in Verbindung mit dem Gesundheitsamt

Vorsorgemaßnahme

Lehrer Schüler Schulleitung

Unterricht/

außerunterrichtliche Maßnahmen

Arbeitsschutz

BAD-Gesundheitsvorsorge und Sicherheitstechnik GmbH Südstraße 8-10
25813 Husum
Dr. med. Reinhard Kunert
ASiG-Werkarztzentrum
Mittelholstein
Vossbarg(Ost)
25524 Itzehoe
Tel.: 04821/5848
Fax: 04821/617 44
Email: Dr.med.Kunert@t-online.de
 

Vorsorgemaßnahme

Schulleitung

Erste Hilfe Maßnahmen in der Schule

Erste Hilfe Maßnahmen

Schulsanitätsdienst und Lehrerkollegium

 

Schulleitung, Sicherheitsbeauftragter

Vorgelegt beim
Fachdienst Gesundheitsschutz
Herr Schraven
Tel.: 0481/7854915
harry.schraven@dithmarschen.de
am 07.01.2006

Ergänzende Regelungen im Zusammenhang mit der Corona Pandemie:


Im pädagogischen Bereich bzw. in der Schule werden die Mindestabstände möglicherweise manchmal unterschritten. Wir empfehlen dort, wo Kontakt zu Personen zu erwarten ist, im Sinne des präventiven Gesundheitsschutzes allen Mitglieder der Schulgemeinschaft, einen geeigneten Mund-/Naseschutz zu tragen.
Um unnötigen Kontakt innerhalb des Schulgebäudes der Friedrich-Elvers-Schule in Heide zu vermeiden, bitten wir die angegebenen Laufrichtungen zu beachten.

Bitte verwenden Sie nur den bzw. die ausgewiesenen Ein- und Ausgänge.

Informationen zum Gesundheitsschutz finden Sie auf der Homepage des Robert-Koch-Insituts, des Bundesgesundheisministeriums, der Landesregierung Schleswig-Holstein und der Homepage der Friedrich-Elvers-Schule.
Die Standortleitungen (Frau Wäthje FES-Wesselburen, Frau Seidenstecher FES-Lunden, Herr Lätari FES-Hennstedt und FES-Tellingstedt, Frau Luck Klinikschule stellen sicher, dass die Präsenz an Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern an den Standorten so gering wie notwendig und so umfangreich wie notwendig ist. Dabei soll die Anzahl von einem Viertel der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter derzeit nicht überschritten werden.
Quellbild anzeigen Bei bestimmten Personengruppen besteht ein höheres Risiko für einen schweren COVID-19-Krankheitsverlauf. Dieses ist wie folgt zu beachten:
Grundsätzlich sind alle Lehrkräfte im Unterricht einsetzbar, die dienstfähig sind. Ausgenommen für die Arbeit sind folgende Gruppen:
- Erkrankte Personen
- Rückkehrer aus dem Ausland (siehe aktuell gültige Landesverordnung)
- Personen in häuslicher Isolation
(Siehe dazu die Veröffentlichung des Robert-Koch-Instituts: "In Quarantäne muss, wer ein hohes Risiko hat, sich angesteckt zu haben. Dies ist der Fall, wenn man innerhalb der letzten 14 Tage engen Kontakt zu einem laborbestätigten COVID-19 Patienten hatte. Ein enger Kontakt bedeutet, dass man mindestens 15 Minuten mit dem Erkrankten gesprochen hat, bzw. angehustet oder angeniest worden ist, während dieser ansteckend gewesen ist.)
- Beschäftigte, die einer Risikogruppe angehören, können auf eigenen Wunsch ein ärztliches Attest vorlegen, dass zur Prüfung der Dienstfähigkeit an den betriebsärztlichen Dienst weitergeleiter wird.
Ergänzung zum Hygienekonzept: Handreichung für Schulen