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Schulprogramm

Leitidee

Stark machen für ein eigenverantwortliches Leben in Schule, Beruf, Freizeit, Familie und Gesellschaft

In der Friedrich-Elvers-Schule arbeiten alle Lehrkräfte eng zusammen, um die Kinder und Jugendlichen ihren Stärken und besonderen Bedürfnissen entsprechend zu fördern und ihnen damit zu helfen.

Der inklusive Gedanke prägt unsere Arbeit am Förderzentrum und um das Förderzentrum herum. Zentrales Instrumente dabei stellt die individuelle Förderplanung da. Bei der Förderplanung zeigt sich, wo wir Vor- und Nachteile einer Beschulung im Förderzentrum sehen können.

Das Förderzentrum Friedrich-Elvers-Schule versteht sich die als Anwalt für Kinder und Jugendliche, die aufgrund langwieriger oder auch kurzzeitig auftretender Lernprobleme aller Art ohne Hilfe nicht den schulischen Anforderungen der Regelschulen entsprechen können. Dabei geht es den Lehrkräften vorrangig darum, diesen Kindern und Jugendlichen, die aufgrund ihrer intellektuellen, sozialen und emotionalen Beeinträchtigung benachteiligt sind, Handlungsmuster und Strategien zu vermitteln, die ihnen eine Chance geben, ihr Leben weitgehend eigenverantwortlich, selbstständig und zufrieden zu gestalten.

Die Arbeit an der Friedrich-Elvers-Schule orientiert sich an einigen Grundgedanken von Janusz Korczak (Erklärung der Rechte des Kindes), die deutlich machen, in welchem Klima die Schülerinnen und Schüler unterrichtet werden.

Das Kind hat das Recht auf Liebe und Achtung.

Das Kind hat das Recht, in der Gegenwart zu leben.

Das Kind hat das Recht, es selbst zu sein oder zu werden.

Das Kind hat das Recht auf Fehler.

Das Kind hat das Recht, zu versagen.

Das Kind hat das Recht, ernst genommen zu werden.

Das Kind hat das Recht, für das was es ist, geschätzt zu werden.

Das Kind hat das Recht, zu wünschen, zu verlangen, zu bitten.

Das Kind hat das Recht auf Geheimnisse.

Das Kind hat das Recht auf eine Lüge, eine Täuschung, einen Diebstahl. (Es hat nicht das Recht, zu lügen, zu hintergehen und zu stehlen.)

Das Kind hat das Recht auf Respektierung seiner Besitztümer und seines Budgets.

Das Kind hat das Recht auf Respektierung seines Schmerzes.

Leitbild:

Die Friedrich-Elvers-Schule sieht ihre Aufgabe darin, die Kinder und Jugendlichen für ein eigenverantwortliches Leben in Schule, Beruf, Freizeit, Familie und Gesellschaft stark zu machen.

Deshalb haben sich Eltern, Lehrkräfte, Kinder und Jugendliche gemeinsam vorgenommen:

C

Wir verdeutlichen Erwartungen und arbeiten mit klaren Konsequenzen.

C

Wir fördern und fordern den respektvollen Umgang miteinander.

C

Wir erziehen zum eigenverantwortlichen Lernen und Handeln.

C

Wir fördern Teamfähigkeit auf allen schulinternen Ebenen.

C

Wir nehmen jeden mit seinen Stärken und Schwächen an und begleiten ihn auf seinem individuellen Lernweg.

C

Wir vermitteln grundlegende lebenspraktische Fähigkeiten und Fertigkeiten.

C

Wir vernetzen uns mit allen an Schule Beteiligten und mit außerschulischen Institutionen und Einrichtungen.

C

Der Umgang miteinander muss grundsätzlich freundlich und wohlwollend sein.

C

Gewalt in jeder Form und Regelverstöße werden nicht geduldet.

C

Keine Schülerin, kein Schüler darf angstbesetzt in die Schule kommen.

C

Auf die Sekundärtugenden wie Pünktlichkeit, Ordnung, Fleiß und Höflichkeit wird Wert gelegt.

C

Absprachen und positive Zusammenarbeit zwischen Schule und Elternschaft sind unumgänglich.

Darstellung der Schule

Die Friedrich-Elvers-Schule Heide ist seit 1952 eine selbstständige Sonderschule. Am 1.Januar 1994 wurde der damaligen Sonderschule ein einzügiger Grundschulzug angegliedert.

Am 1. August 2000 verlor die Förderschule Lunden ihre Eigenständigkeit. Sie wird seitdem als Standort der Friedrich-Elvers-Schule geführt.

Am 17.11.2004 stimmte die Ratsversammlung der Stadt Heide der organisatorischen Angliederung des Unterrichtsbereichs der Tagesklinik für Psychiatrie und Psychotherapie des Kindes- und Jugendalters am Westküstenklinikum an die Friedrich-Elvers-Schule zu.

Am 1. August 2007 wurde die Telse-von-Kampen-Schule in Wesselburen der Friedrich-Elvers-Schule als Standort angegliedert.

Am 1. September 2008 wurde die Förderschule Tellingstedt mit Außenstelle Hennstedt der Friedrich-Elvers-Schule angegliedert. Seitdem werden die beiden Förderschulteile als Förderschulstandorte der Friedrich-Elvers-Schule geführt.

Jeder Standort wird von einem Koordinator geführt.

Am 24.10.2007 beschloss die Ratsversammlung den Grundschulzug der Friedrich-Elvers-Schule „auslaufen“ zu lassen.

Am 23.08.2014 wurde die Klasse für Erziehungshilfe aufgelöst.

Seit 2009 gibt es temporäre Sonderbeschulungsformen an der Friedrich-Elvers-Schule (Durchgangsklasse, Schulstation)

An den Schulstandorten Heide und Tellingstedt existieren Fördervereine für die Schule.

Die Friedrich-Elvers-Schule ist seit 2015 Europaschule. 2023 wurde die Schule rezertifiziert.

Der Europaschul-Arbeit liegen folgende Überlegungen zugrunde:

 Didaktische Überlegungen :

Die Inhalte der Leitthemen können im Rahmen eines Spiralcurriculums in jedem Schuljahr aufgegriffen oder aber im Rahmen der Vor- und Nachbereitung von Reisen und/oder von europäischen Besuchern erörtert werden. 

LT 1:

Sich in Raum und Zeit orientieren

Entstehung und Erweiterung der Europäischen Union – aus der EWG mit sechs Ursprungsländern (Belgien, Deutschland, Frankreich, Italien, Luxemburg, Niederlande) wurde inzwischen eine Europäische Gemeinschaft von 28 Staaten mit rund 500 Mio. Einwohnern.

Sich in Europa orientieren

Tages-, Wochen-, Jahresabläufe in anderen Ländern

LT 2:

Sich selbst  finden - mit anderen leben

Informationen über politische Verhältnisse, Schulsystem, Kinderleben, Kultur (Sachtexte, Referate, Berichte, Reisebeschreibungen, Auswertung von Urlaubsreisen)

LT 3:

Gesund leben - sich wohlfühlen

Gesundheit und Erholung in Europa – Urlaubs - und Gesundheitsregion Europa

Sich mit Lebensgewohnheiten auseinandersetzen

Unterschiedliche Essgewohnheiten und Tischsitten

LT 4:

Lebensräume und Zeit gestalten

  Europäischer Wettbewerb

Weihnachtstraditionen und – geschichten in Europa

Schulhofgestaltung-, Anlagengestaltung ( Europa aus Styropor, Herkunftsländer der Schülerinnen/Schüler (Stamm- und Integrationsschüler) werden mit Fähnchen markiert

LT 5:

Feuer, Wasser, Luft und Erde erforschen

Meere Europas: Nordsee, Ostsee, Atlantik, Mittelmeer

Eider, Elbe; Rhein, Donau – siehe LT 19

Vulkane in Europa – siehe LT 19

Nutzen + Gefahren der Elemente kennen

Verantwortungsbewusster Umgang mit den Ressourcen verstehen (z. Bsp. Wasser)

LT 6:

Wünschen und träumen

  Europäischer Wettbewerb

 Internationale Kunstausstellung Lidice für Kinder

LT 7:

Natur und Umwelt erkunden

Der Wolf als wieder eingebürgertes europäisches Säugetier. Der Wolf in Dithmarschen. Besuch des „Wolfcenter Dörverden“ in Niedersachsen.

Natur + Umwelt anderer Länder bewusst erleben – Klima

LT 8:

Menschen verschiedener Länder und Kulturen kennen lernen und verstehen

Mythen, Märchen in Europa  (z. Bsp.  Don Quichote (Spanien),  Pinochio Italien),  Harry Potter (England),  Astrid Lindgren (Schweden) oder  „ Die Abenteuer des Odysseus (Griechenland)

Schimmelreiter (Husum – Nissenhaus), Theodor Storm - Novelle -

Sagen in Europa von Irland bis Griechenland; Vorstellung im Rahmen einer Ausstellung.
Gestaltung eines europäischen Sagentisches.

Brieffreundschaften

Besuch von Museen und Ausstellungen mit länderbezogenen Themen.

Die Bedeutung von Religion in den verschiedenen europäischen Ländern.

Durchführung einer Projektwoche zum Kennen lernen verschiedener europäischer Länder

LT 9:

Schleswig-Holstein - das Land zwischen den Meeren - erfahren

- Das Hanse–Office, Schleswig-Holstein Vertretung in Brüssel

- Nord-Ostsee-Kanal: Internationale/europäische Wasserstraße, Verbindung zwischen Nord- und Ostsee, meistbefahrene Wasserstraße
  der Welt

- „Nationalpark“ Wattenmeer - Weltnaturerbe

- Anbindungen, Nachbarstaaten, drei europäische Länder: Deutschland, Dänemark, Niederlande

- Umwelt- und Küstenschutz eine internationale Aufgabe

- Tiere + Pflanzen des Wattenmeeres (Seehunde, Seeadler, Kraniche, Austernfischer, Möwen, andere Wasservögel; Krabben, Würmer;
  Queller)

- Inseln, Halligen und Warften

       - Deiche und Deichschutzmaßnahmen

      - Wattführer – Wattwanderung, Erholungsaspekt

- Schleswig-Holstein - Land zwischen den europäischen Staaten: Dänemark und Deutschland

- Geschichte der dänischen Minderheit

- Danewerk/Schleswig – mittelalterlicher Grenzwall

- Zwei Nationalsprachen (deutsch/dänisch) und eine Regionalsprache (friesisch)-  

- Kiel: Tor nach Skandinavien

- Limes – Funde in Schleswig-Holstein

LT 10:

Schule gestalten - miteinander feiern

Feste und Feiern in unterschiedlichen europäischen Ländern.

LT 11:

Früher und Heute erforschen

Von der DM zum Euro

Von Kriegen zur Europäischen Einheit

LT 12:

Erkunden - konstruieren – herstellen

Laubsägearbeiten - Herstellen von Karten – Wattenmeer durch drei europäische Staaten

Wahrzeichen/Sehenswürdigkeiten nachbauen.

Spielanleitungen, Kochrezepte aus anderen Ländern.

Deichmodelle bauen

LT 13:

Informationen gewinnen und verarbeiten - mit Medien gestalten

Etwinning-Projekte anbahnen.

Recherchen in der Stadtbibliothek durchführen

Zeitungsprojekt - ZiSCH - Zeitung in Schule - Was ist los in anderen Ländern? - Erstellen einer „Europazeitung“

LT 14:

Wirtschaftlich planen und entscheiden

Währungsrechnen

LT 15:

Sich mit Sexualität, Partnerschaft und Familie auseinandersetzen

Unterschiedliche „Familienmodelle“ in den verschiedenen europäischen Ländern

Arbeitsteilung in der Familie

LT 16:

Gesellschaftliches/öffentliches Leben kennen lernen, daran teilnehmen - es aktiv mitgestalten

Jugendbuch über Jugendliche in anderen europäischen Ländern;

Schulsysteme in den anderen europäischen Ländern

Politische und kulturelle Besonderheiten der anderen europäischen Länder / aktuellen COMENIUS-Partnerländer

Vorstellung in der Schulöffentlichkeit (Schaukästen, Website, Fahnen etc.)

Die Verbreitung und Bedeutung der großen Religionen in den europäischen Staaten

LT 17:

Sich in der Arbeitswelt orientieren und sich auf wechselnde Bedingungen einstellen

Im Zusammenhang mit der Vorbereitung des Praktikums setzen sich die SchülerInnen mit den besonderen Gegebenheiten der Landwirtschaft, der landwirtschaftlichen Produktion sowie mit den besonderen Gegebenheiten der Sozialsysteme in den verschiedenen europäischen Staaten auseinander.

Kurzzeit- und Langzeitpraktika anbieten bzw. durchführen

Im Unterricht die Bedeutung der Schule für die Arbeitswelt verdeutlichen (Lebensproblematiken aufgreifen)

Erziehungsberechtigten Hilfen für die Berufsfindung geben in Zusammenarbeit mit entsprechenden Stellen

LT 18:

Deutschland als Teil Europas
und der Welt begreifen

Flaggenkunde europäischer Staaten

Europäische und internationale Kulturen und Speisen

Besuch eines/einer Abgeordneten  des Europaparlaments im Unterricht und Diskussion

Europa grenzenlos: Ohne Personalausweis über die Grenze?! Urlaubserfahrungen in Europa

Europäische Institutionen und ihre Wirkungen auf den Alltag

Weltnaturerbe Wattenmeer zwischen Ijsselmeer/Niederlande und Esbjerg/Dänemark, größter Nationalpark Europas

Elbe: Deutschland, Tschechien; Donau: Deutschland, Österreich, Slowakei, Ungarn, Kroatien, Serbien Bulgarien, Rumänien ; Rhein: Schweiz, Deutschland, Niederlande

Hamburger Hafen: Der Hamburger Hafen ist der größte Eisenbahnhafen Europas und der drittgrößte deutsche Binnenhafen. Im Vergleich aller europäischer Häfen ist Hamburg im Seegüterumschlag auf dem dritten Platz, beim Containerumschlag auf dem zweiten Platz. Europas größter Importhafen für Kaffee, Europas größter Handelsplatz für Pharma-Rohstoffe.

Die Ursprungsländer der Europäischen Union: Bundesrepublik Deutschland, Belgien, Luxemburg, Königreich der Niederlande, Italien, Frankreich (Hier klicken um die Länder der Europäischen Union anzuzeigen.

Die Ursprungsländer der Europäischen Union: Bundesrepublik Deutschland, Belgien, Luxemburg, Königreich der Niederlande, Italien, Frankreich (Hier klicken um die Länder der Europäischen Union anzuzeigen.)

Denkmäler, Sehenswürdigkeiten: Akropolis (Griechenland), Venedig, Trier (älteste Stadt Deutschlands): Basilika (Hier klicken um eine Liste der europäischen Denkmäler anzuzeigen.)

Vulkane (Hier klicken um die Vulkane Europas anzuzeigen.) Hegau und Eifel, Hekla/Island, Ätna, Santorin, Vesuv, Stromboli/Italien

Unterschiedliche Schriften (Griechische Schrift als Grundlage für lateinische und kyrillische Schrift) (Hier klicken um das kyrillische Alphabet anzuzeigen. )

Unterschiedliche Sprachen: 24 Amtssprachen und 60 Regional – und Minderheitensprachen

Zeitzonen (Hier klicken um die europäischen Zeitzonen anzuzeigen.

LT 19:

Kulturelle Angebote annehmen und sich mit künstlerischen Mitteln ausdrücken

Musik, Theater, Kunst, Sprache, Literatur in anderen Kulturen

LT 20:

Sich mit der Rolle als Frau/Mann in Partnerschaft, Familie, Beruf und Gesellschaft auseinandersetzen

Wahlrecht / Gleichberechtigung in den verschiedenen europäischen Ländern

Der europäische Gedanke im Schulalltag

Europäische Themen werden innerhalb der Leitthemen aufgegriffen.

Die Schulleitung informiert und fördert das Zustandekommen von europäischen Aktivitäten. Die Friedrich-Elvers-Schule arbeitet dabei zur Verbesserung ihrer Möglichkeiten bewusst standortübergreifend. Comenius-Aktivitäten, zukünftig Erasmus + - Aktivitäten von Schülern und Lehrern werden gezielt gefördert. Wo immer möglich werden Auslandsaktivitäten/-mobilitäten mit Schülerinnen und Schülern durchgeführt.   

Die Planung und die Teilnahme an Auslandsaktivitäten verlangen unseren Schülerinnen und Schülern viel ab. Leistungen auf unterschiedlichen Ebenen werden erbracht. Um diese Leistungen zu honorieren, sollen sie im Zeugnis vermerkt werden.

Vor dem Besuch eines anderen Landes werden elementare Informationen zu dem Gastland sowie Schlüsselbegriffe der anderen Sprache vermittelt.

Besondere Honorierung von Schülerinnen und Schülern, aber auch Lehrern und Eltern, die sich für um den europäischen Gedanken verdient gemacht haben.

Stundenermäßigungen aus dem pädagogischen Innovationspool für Lehrerinnen und Lehrer, die sich um den europäischen Gedanken verdient gemacht haben.

Folgender Passus ist seit 2009 im Ausbildungskonzept der Friedrich-Elvers-Schule: „2. Semester: Die Friedrich-Elvers-Schule hält Kontakt mit verschiedenen Schulen im Inn- und Ausland. Auf Wunsch und nach Möglichkeit der Partnerschulen können die Sonderschullehramtsanwärter auf eigene Kosten zu Beginn des zweiten Semesters eine Woche an einer Partnerschule hospitieren/mitarbeiten. 

Europaaktivitäten werden regelmäßig in den Schulgremien (Gesamtlehrerkonferenz, Schulkonferenz) besprochen.

 

Der offizielle Name der Schule lautet: 

 

Friedrich-Elvers-Schule
E u r o p a s c h u l e
Förderzentrum Heide
mit dem Schwerpunkt Lernen,

mit den Außenstellen Hennstedt,
Lunden, Tellingstedt und Wesselburen

 

Die Friedrich-Elvers-Schule führt folgendes, von Herrn H. Mannel, einem früheren Schulleiter der Schule, entworfenes Logo als offizielles Erkennungszeichen.

 
Im Schriftverkehr und auf der Schulkleidung kommt das "vereinfachte" Logo zum Einsatz:  

 

Detaillierte Informationen über die Friedrich-Elvers-Schule können der Schulhomepage (www.friedrich-elvers-schule.lernnetz.de), dem Schulportrait (www.schulportraets.schleswig-holstein.de) oder dem Familienport für Dithmarschen (www.familienportal-dithmarschen.de) im Internet entnommen werden.

Die Kinder und Jugendlichen der Friedrich-Elvers-Schule werden sowohl an den verschiedenen Standorten des Förderzentrums, an der Tagesklinik für Psychiatrie und Psychotherapie des Kindes- und Jugendalters, an der Kinderklinik am Westküstenklinikum als auch integrativ an den Grund-, und Gemeinschaftsschulen sowie den Gymnasien und Berufsschulen des Einzugsbereiches unterrichtet. Die Friedrich-Elvers-Schule ist ebenfalls präventiv  in den Kindertageseinrichtungen des Einzugsbereiches tätig.

Im pädagogischen Bereich arbeiten alle Standorte des Förderzentrums eng zusammen.

Die Schule ist Ausbildungsschule für Lehrkräfte im Vorbereitungsdienst im Bereich Sonderpädagogik in den Fachrichtungen Lernbehinderten-, Geistigbehinderten-, Sprachheil- und Erziehungshilfepädagogik. Das Ausbildungskonzept ist Bestandteil des Schulprofils und im Anhang beigefügt. Die Schule stellt außerdem Praktikumsplätze für Lehramtsstudierende und für die Fachschule für Sozialpädagogik zur Verfügung.  

Pädagogische Arbeit

1.

Die FES engagiert sich dann in speziellen Förderräumen (Rück-, Trainingsräumen, Päd. Inseln, Lernbüros), wenn:
Ø mindestens die Hälfte aller Stunden solch einer Maßnahme von anderen Trägern oder der Regelschule geleistet  werden und
Ø die Führung der Maßnahme bei der Regelschule liegt und
Ø solch eine Maßnahme Kindern und Jugendlichen mit und ohne Förderbedarf zur Verfügung steht.

2.

Die FES tauscht sich regelmäßig und fallbezogen mit der Schulsozialarbeit der Regelschule aus.

3.

Kolleginnen und Kollegen der FES, die an einer Regelschule eingesetzt sind, nehmen mindestens an einer GLK der Regelschule pro Schuljahr teil. Die Zeugnisverordnung + die SoFVo + das Schulgesetz regeln die weiteren Teilnahme an Konferenzen.

4.

Die FES setzt sich für die Bündelung von Ressourcen  ein. 

5.

Die FES fühlt sich der Netzwerkarbeit verpflichtet. Sie pflegt und intensiviert den Kontakt zu verschiedenen schulischen und außerschulischen Einrichtungen zur Förderung von Kindern und Jugendlichen. Sie präsentiert sich dabei als eigenständige Schule.

6.

Kolleginnen und Kollegen der FES, die in Kindertagesstätten tätig sind, informieren selbstständig in regelmäßigen Abständen (mindestens einmal pro Schulhalbjahr) die zuständigen Regelschulen über ihre Tätigkeit.

7.

Wenn die FES fallbezogen tätig wird, nimmt sie selbstständig Kontakt mit allen Beteiligten (Eltern, Lehrern, Ärzten, Psychologen, FachMedien n des Kreises, etc.) auf. Mit Ausnahme des sonderpädagogischen Überprüfungsverfahrens bleibt die Leitung des „Falles“ aber beim Klassenlehrer.

8.

Die FES arbeitet fallunabhängig (Beiträge zu SET´en für Regelschulen, Weiterentwicklung der Sonderpädagogik).

9.

Wird ein Kind/Jugendlicher bei der FES zur Anmeldung vorgestellt, leitet das FöZ das Aufnahmeersuchen mit allen Unterlagen ohne Kommentierung primär an die Wunschschule, sekundär an die zuständige Schule weiter.

10.

Sonderbeschulungsmaßnahmen sind die absolute Ausnahme und zeitlich befristet.

11.

Wird an einer Schule der Unterrichtsumfang für ein Kind reduziert, informieren die an der Schule zuständigen Kolleginnen und Kollegen der FES ihre Kolleginnen und Kollegen der schulischen Erziehungshilfe. Diese protokollieren den Umfang der Unterrichtsreduzierung.

12.

Werden für ein Kind / einen Jugendlichen Hilfepläne von einem Jugendamt erstellt, bemüht sich die FES aktiv um eine Teilnahme an der Hilfeplanung.

Beratung

Alle Lehrkräfte sowie die Schulleitung beraten alle Institutionen und Einzelpersonen, die in der Förderzentrumsarbeit betreut werden.   

Prävention 

Prävention soll dem Entstehen und der Verfestigung von Lern- und Entwicklungsstörungen vorbeugen, das betrifft alle Formen sonderpädagogischen Förderbedarfs.

Das Förderzentrum ist in drei Präventionsbereichen tätig. Die Präventionsarbeit beginnt in den Kindertagesstätten des Einzugsbereiches. Dort werden die Lehrkräfte des Förderzentrums bereits für Kinder ab dem dritten Lebensjahr tätig. Die weitere Präventionsarbeit findet in der flexiblen Eingangsphase der Grundschule statt. Daran schließen sich präventive Maßnahmen ab Klasse drei, in der Primar-, Orientierungs- und Sekundarstufe an. 

 

C

Zielsetzung ist: Schülerinnen und Schüler verbleiben nach Möglichkeit in den Klassen der Regelschule.

C

Vertrauensvolle Zusammenarbeit mit allen Beteiligten sowie Beratung sind unerlässlich.

C

Zusammenarbeit mit Ärzten, Fachärzten, Kliniken, etc..

C

Die Schule wendet im und außer Haus die lernprozessorientierte Diagnostik an.

Maßnahmen im Bereich der Prävention:

Wahrnehmung und Bewegung

Psychomotorik

Unterricht mit Schülern bei Störungen der Fein- und Grobmotorik
Ausweitung psychomotorischer Inhalte im vorschulischen Bereich (z. B. Zusammenarbeit mit   Sportvereinen, Kindergärten und Kirche)
Wahrnehmungstraining
Beratung zu Didaktik + Methodik

Sprache und Denken

Sprachheilarbeit

Früherfassung sprachlicher Auffälligkeiten bei Kindern im vorschulischen Bereich
Förderung der phonologischen Bewusstheit
Sprachheiltherapie als Unterricht eingebettet in Rahmenhandlungen bzw. thematisch ausgerichtet am regulären Unterricht
Sprachheilambulanz – ambulanter Sprachheilunterricht mit Kindern und Jugendlichen
Anleitung von Eltern und Erziehern

Fachunterricht Deutsch

Beratung zu Didaktik + Methodik

Personale und soziale Identität

Beratung

Verhaltenstraining

Das Förderzentrum berät die Lehrkräfte der Regelschulen bei der Erstellung von individuellen Lernplänen für von Schulversagen bedrohte Schüler/-innen.

In Zusammenarbeit mit dem Jugendamt gilt grundsätzlich:

  • Die FES nimmt nach Absprache mit den Klassenleitungen und der Schulsozialarbeit Kontakt mit dem zuständigen Jugendamt und den Eltern auf.

  • Vermutet die FES eine Kindswohlgefährdung, nimmt sie Rücksprache mit der Klassenleitung und der Schulsozialarbeit,  erstellt ggf. einen Bericht und sendet diesen über die Schulleitung der FES an das Jugendamt. Das verbindliche Kreiskonzept „Erziehungshilfe“ ist zu beachten.

  • Schriftverkehr mit dem Jugendamt erfolgt immer mit FES-Briefkopf. Die Schulleitung der FES ist über den Vorgang zu informieren.

Integration

Gemeinsamer Unterricht der Kinder und Jugendlichen mit sonderpädagogischem Förderbedarf in der Regelschule mit Kindern ohne sonderpädagogischen Förderbedarf.

Die folgenden Eckpunktepapiere geben Auskunft über die Integrationsarbeit der Friedrich-Elvers-Schule.

Eckpunktepapier 1

Die Stundenzuteilung Integration und Prävention erfolgt nach Schüler- und nicht nach Fallzahlen!!!

Die Aufnahme eines Schülers in das Förderzentrum stellt die Ausnahme da. Sonderpäd. Integration und Prävention sind der Regelfall.

Die Lehrkräfte des Förderzentrums sind an ihrer Schule unabhängig von der Fachrichtung für die komplette, ganzheitliche sonderpädagogische Förderung zuständig. Fachrichtungs-spezifische  Förderungen sind die Ausnahme.

Sonderpädagogische Überprüfungsverfahren finden in der Regel in Klasse drei und vier statt. Überprüfungsverfahren in anderen Klassenstufen sind die Ausnahme.

Eckpunktepapier 2

· Das Förderzentrum ist für Kinder und Jugendliche in Kindertagesstätten, Regel- und Berufsschulen zuständig.

· Kolleginnen und Kollegen des Förderzentrums finden heraus , warum Schülerinnen und Schüler Lernprobleme haben und welche Lernprobleme vorliegen.

·Kolleginnen und Kollegen des Förderzentrums suchen nach „Lernhilfen“ für Kinder und Jugendliche mit Lernproblemen suchen.

· Kolleginnen und Kollegen des Förderzentrums sollen Kinder und Jugendliche mit Lernproblemen mit außerschulischen „Lernhilfen“ verknüpfen.

· Kolleginnen und Kollegen des Förderzentrums führen Elterngespräche, vermitteln, erklären, beraten,

· Kolleginnen und Kollegen des Förderzentrums können helfen, Unterricht zu verändern, und Formen individualisierenden Unterrichts zur erproben.

· Das Förderzentrum arbeitet in drei Bereichen. Alle drei Bereiche (Prävention, Integration, Unterricht und Erziehung in der Stammschule) sind gleichberechtigt zu behandeln.

· Förderzentren mit dem Schwerpunkt Lernen erhalten die Stundenzuteilung nach der Anzahl der Schüler im Einzugsbereich. Dies bedeutet, dass die Lehrerstundenzuteilung für ein Förderzentrum unverändert davon bleibt, wie viele Kinder und Jugendliche es betreut, aber jedes Integrationskind die Lehrerstundenzuteilung an der Regelschule erhöht.

· Das Förderzentrum erhält vom Schulträger keine Geldmittel für Integrations- und Präventionskinder.

· Das Förderzentrum hat in der Vergangenheit und wird in der Zukunft zweckgebundene Lehrerstunden erhalten, die nicht frei disponierbar sind (vorschulische Sprachförderung, schulische Erziehungshilfe,...)

· Kolleginnen und Kollegen des Förderzentrums sollen an der Regelschule nicht für Vertretungszwecke eingesetzt werden.

· Kolleginnen und Kollegen des Förderzentrums sollen nur in Ausnahmefällen Lehr- und Lernmittel für Integrationskinder erstellen.

· Der Status „Sonderpädagogischer Förderbedarf“ hat für die Schülerin/den Schüler im zieldifferenten Bereich nur zwei Konsequenzen: 1.) Ein anderes Zeugnis 2.) Eine andere Bemessungsgrundlage für die Bewertung (Förderplan)

· Der Nachteilsausgleich darf auch für Kinder und Jugendliche ohne sonderpädagogischen Förderbedarf angewendet werden.

· Förderzentren sind subsidiäre Systeme, das heißt sie unterstützen die Regelschulen. Damit die subsidiäre Förderung greifen kann, müssen Förderressourcen sinnvoll eingesetzt werden. Die Förderressourcen sollen möglichst viele Kinder und Jugendliche mit sonderpädagogischem Förderbedarf bzw. in Präventionsmaßnahmen (Kindertagesstätten und Kl. 1) erreichen.

· Sonderpädagogische Überprüfungsverfahren sollen durch eine „Förderkette“ Individuelle Förderung – Lernplan – Förderplan – Kurzgutachten ersetzt werden.

· Eltern können sich zur Beratung direkt an ein Förderzentrum wenden.

· Das Förderzentrum ist bestrebt eine Kontinuität in der Abordnung der Sonderschullehrkräfte an die Regelschulen zu erreichen.

Die Schule betreut Schülerinnen und Schüler mit allen Förderschwerpunkten in allen Schulen nicht mehr nur einzeln, vielmehr werden die Lehrkräfte bzw. Eltern dieser Kinder von Sonderschullehrer/Innen so beraten, dass sie in die Lage versetzt werden, weitgehend selbstständig die Integration durchzuführen bzw. außerschulische Hilfen in Anspruch zu nehmen, z.B. Therapien bei Logopäden usw. 

Arbeit in der Stammschule / den Standorten / der Tagesklinik für Psychiatrie und Psychotherapie des Kindes- und Jugendalters am Westküstenklinikum Heide

An der Friedrich-Elvers-Schule werden z. Zt. drei Arten von Klassen vorgehalten.

In die Stammklassen des Förderzentrums werden Kinder und Jugendliche mit sonderpädagogischem Förderbedarf im Bereich des Lernens aufgenommen.

In der Klinikschule erhalten Kinder und Jugendliche ein Unterrichtsangebot, die in der Tagesklinik für  Psychiatrie und Psychotherapie des Kindes- und Jugendalters oder in der Kinderklinik am Westküstenklinikum stationär aufgenommen worden sind.  

In der Schulstation werden Schülerinnen und Schüler unterrichtet, die z. Zt. nicht in der Regelschule unterrichtbar sind.

Sonderpädagogische Fachrichtungen

Pädagogisches Konzept für die Arbeit mit den Schülerinnen und Schülern mit dem Förderschwerpunkt Lernen

Die Schule sucht für nicht integrierbare Schülerinnen und Schüler Sonderformen des Unterrichts. Die Aufnahme erfolgt grundsätzlich nach Absprache mit dem Heimträger und nach Akteneinsicht.

Pädagogisches Handeln mit diesen Schülerinnen und Schülern muss viele Aspekte berücksichtigen:

*

Schulorganisatorischer Bereich

Schulordnung, Erziehungs-, Förderkonzept

*

Unterrichtlicher Bereich

klar, strukturierter Unterricht, Differenzierung bis Individualisierung, , individuelle Förderplanung, Motivation

*

Kommunikativer Bereich

Regeln, Absprachen, positive Rückmeldungen, Verträge, Beziehungen herstellen, situationsangemessenes Lehrerverhalten

*

Sondermaßnahmen

Gesprächsrunden, Sportaktivitäten, etc. 

Das pädagogische Handeln orientiert sich an den individuellen Möglichkeiten und Fähigkeiten sowie der Leistungsbereitschaft unserer Schülerinnen und Schüler.

Diese Lernvoraussetzungen bedingen das weitere pädagogische Vorgehen.

Äußere Differenzierung (z.B. Klassenzusammensetzung), unterschiedliche Formen der Binnendifferenzierung und der Individualisierung sind unumgänglich.

Der Unterricht muss motivierend, handlungsorientiert und möglichst fächerübergreifend gestaltet werden, um aktive Auseinandersetzung mit dem Lehrstoff zu ermöglichen.

Die Schüler sollen zu Problemlösungen durch eigenes Handeln oder in sprachlicher Form ermuntert werden. Dadurch wird Kreativität und Selbstständigkeit gefördert.

Das erworbene Wissen muss in Übungsphasen gesichert werden.

Besonderer Wert wird auf die Vermittlung der Kulturtechniken gelegt. Jede Schülerin, jeder Schüler, die/der unsere Schule mit dem Förderschulabschluss verlässt, soll mindestens lesen können und die vier Grundrechenarten beherrschen.

Die Schülerinnen und Schüler der Oberstufe absolvieren mindestens zwei 14-tägige Betriebspraktika. In Ausnahmefällen sind auch Einzelpraktika im laufenden Schuljahr möglich.

Unterrichtsformen wie z. B. Schülerfirmen, AuftragsMedien oder Schulsanitätsdienst werden angestrebt. Sie sollen die Selbstständigkeit der Schülerinnen und Schüler erhöhen.

Ausgebildete / Zertifizierte Therapie- / (Behinderten-) begleithunde können von der Friedrich-Elvers-Schule zur Förderung der Lernmotivation, zur Bewältigung des Schulalltags  und zur emotionalen und sozialen Stabilisierung eingesetzt.


Im Schuljahr 2019/2020 ist „Mylo“ mit der Sonderpädagogin Carina Wendorff in der Grundschule Lüttenheid und Mimi mit der Pädagogin Brigitte Finkel in der Grundschule Lunden eingesetzt. 

     

Sprachheilkonzept

Ein sonderpädagogischer Arbeitsbereich des Förderzentrums liegt in der Sprachheilarbeit (Diagnostik, Beratung, Förderung). Diese Arbeit beginnt bereits im Rahmen der präventiven Arbeit für Kinder ab drei Jahren in den Kindertagesstätten bzw. in der Sprachheilambulanz. Folgende Bereiche werden abgedeckt:

C

Diagnostik der kindlichen Sprachentwicklung auf allen Sprachebenen (semantisch – lexikalisch, morphologisch – syntaktisch, phonetisch – phonologisch, pragmatisch – kommunikativ) am Anfang des Schuljahres und nach Bedarf (z.B. Zuzug)

C

Angeboten werden Elternberatung und Informationsveranstaltungen für betroffene und interessierte Eltern und Erzieherinnen.

C

In der Schule findet Unterricht und Sprachförderung für Kinder mit Förderbedarf statt. Auffällig gewordene Kinder werden diagnostiziert und in der Elternberatung wird ggf. zu logopädischer Förderung geraten.

C

Die Zusammenarbeit mit den Logopäden der Region wird weiter ausgebaut.

C

Die zu betreuenden Institutionen werden in allen Fragen der Sprachentwicklung beraten.

C

Die Sprachheilambulanz bietet nach Möglichkeit eine Nachmittagssprechstunde an.

Grundsätzlich gilt:

  • Jede Kita soll eine Sprachheilkraft der FES als Ansprechpartner haben.

  • 1 x pro Schuljahr nimmt die Sprachheilkraft aktiv Kontakt zu jeder vorschulischen Einrichtung auf, für die sie zuständig ist.

  • Kolleginnen und Kollegen der FES, die in Kindertagesstätten tätig sind, informieren selbstständig in regelmäßigen Abständen (mindestens einmal pro Schuljahr) die zuständigen Regelschulen über ihre Tätigkeit.

  • Die zuständige Sprachheilkraft wird nachrangig zum Ansprechpartner tätig.

  • Wenn die FES fallbezogen tätig wird, nimmt sie selbstständig Kontakt mit allen Beteiligten (Eltern, Lehrern, Ärzten, Psychologen, FachMedien n des Kreises etc. …) auf. Die Aufgaben der Klassenleitung bleiben davon unberührt.

 Unterricht

Unterricht soll klar strukturiert, differenziert, individualisiert, motivierend und an Förderplänen orientiert sein.

Lehrerinnen und Lehrer, Schülerinnen und Schüler vereinbaren Regeln, treffen Absprachen, geben positive Rückmeldungen, schließen Verträge, stellen Beziehungen her und reagieren situationsangemessen.

Durch Sonderformen des Unterrichts wie z. B. Gesprächsrunden, Sportaktivitäten, usw. stärken die Schülerinnen und Schüler ihre Eigen- und Fremdwahrnehmung und können sich dadurch besser sozial einpassen. Ihr Selbstbewusstsein wird durch Leistungserfolge gestärkt. Sie erlernen Arbeits- und Regelverhalten. Sie können sich und ihre Mitschüler besser verstehen. Sie akzeptieren Ordnungen und Gesetze. Sie sind bereit, Kritik auszuhalten. Ihre Kommunikationsfähigkeit wird gestärkt. Angestrebt werden die Integration in Regelschulen und die Aberkennung des sonderpädagogischen Förderbedarfs.

Für die Lehrkräfte bedeutet dies, dass sie Konflikte durchstehen. Dabei sind sie der Hilfe und Unterstützung durch die Schulleitung und das Kollegium sicher. Probleme mit einem Schüler sind immer auch Aufgaben für das gesamte Kollegium.

Der Austausch innerhalb des Kollegiums ist wichtig.

Das Kollegium ist offen für neue Konzepte. Es ist bestrebt, aktuelle Konzepte aufzugreifen und/oder weiterzuentwickeln. Es ist bemüht, sich ständig fortzubilden.

Formen der gegenseitigen Beratung und Supervision sind wichtig.

Die enge Zusammenarbeit mit den Kinder- und Jugendhilfeeinrichtungen ist selbstverständlich.

Bei verkürztem Unterricht müssen An- und Abfahrt gewährleistet sein.

Schülerinnen und Schüler, die aufgrund sehr auffälligen Verhaltens nicht in der Lage sind, den Schulweg und/oder die Pausen und/oder den Unterricht erfolgreich zu bewältigen, bedürfen besonderer Hilfen bzw. einer Begleitung.

Die Zusammenarbeit mit Entsendestellen, Ärzten etc. findet statt.

Einige Kriterien, von Helmut Fend 1989 formuliert, können handlungsleitend sein:

„Gute Schulen sind solche, in denen sich Lehrerinnen und Lehrer und Schülerinnen und Schüler über Jahre kennen, in denen Besonderheiten und Eigenheiten wahrgenommen und toleriert werden.
Gute Schulen werden von Lehrergremien getragen, die nicht von unverrückbaren Fraktionen, vom Kämpfen bis aufs Messer, gekennzeichnet sind...

Gute Schulen sind gestaltete Schulen, im sozialen wie im räumlichen Bereich; sie sind keine Wartesäle dritter Klasse, keine Notunterkünfte und Kasernen.

In guten Schulen passiert etwas, es ist „viel los“, Feste werden gefeiert, Ausflüge organisiert, Ausstellungen arrangiert – wobei die jeweilige Vorbereitung wichtiger ist als die Durchführung.

In guten Schulen herrscht keine miese Stimmung. Unzufriedenheit und Gereiztheit sind nicht chronisch...

In guten Schulen haben Lehrerinnen und Lehrer Zeit für die Schule. Freudlosigkeit, Langeweile und Konzeptlosigkeit sind in schlechten Schulen zu finden.

In guten Schulen fühlen sich Lehrerinnen und Lehrer und Schülerinnen und Schüler angenommen, akzeptiert – gekannt und gesehen im buchstäblichen Sinne. „Ich bin da und die anderen wissen das“ – dies ist eine Grundstimmung.“

Regelungen für den Schulalltag:

Die hier angeführten Regelungen gelten für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Friedrich-Elvers-Schule überall dort, wo sie mit Eltern, Erziehungsberechtigten, Schülerinnen und Schülern, Lehrerinnen und Lehrern oder anderen in der Schule beschäftigten in Kontakt kommen. (Stammschule, Integration u. Prävention). Diese Regelungen gelten unbeschadet der vor Ort gültigen Schul-, Haus-, oder Kindertagesstätten-Ordnungen. Maßnahmen werden ggf. mit der Regelschule bzw. den Kindertagesstätten abgestimmt.

Gefährliche Gegenstände (Feuerwerkskörper, Reizgassprays etc.) sind in der Schule verboten.

Werden gefährliche Gegenstände von Schülerinnen und Schülern offen gezeigt oder wird ihr Gebrauch angekündigt, werden die Gegenstände von der Lehrkraft eingezogen. Die Gegenstände werden ausschließlich den Erziehungsberechtigten wieder ausgehändigt.

Das Waffengesetz benennt in Anlage zwei verbotene Gegenstände. Hat eine Schülerin oder ein Schüler Waffen beziehungsweise verbotene Gegenstände in der Schule dabei oder besteht der begründete Verdacht, dass eine Schülerin, ein Schüler verbotene Gegenstände mit sich führt, informiert die Lehrkraft umgehend die Polizei. 

Rausch- und Betäubungsmittel (Alkohol, Drogen, etc.) sind in der Schule verboten.

Werden Rausch- und/oder Betäubungsmittel von Schülerinnen und Schülern offen gezeigt oder wird ihr Konsum angekündigt, werden die Gegenstände von der Lehrkraft eingezogen. Die Gegenstände werden ausschließlich den Erziehungsberechtigten wieder ausgehändigt.

Das Betäubungsmittelgesetz benennt in den Anlagen eins bis drei Stoffe und Zubereitungen, die unter das Betäubungsmittelgesetz fallen. Hat eine Schülerin oder ein Schüler Stoffe oder Zubereitungen, die unter das  BtMG fallen, in der Schule dabei oder besteht der begründete Verdacht, dass eine Schülerin, ein Schüler Stoffe oder Zubereitungen, die unter das  BtMG fallen, mit sich führt, informiert die Lehrkraft umgehend die Polizei. 

Ton-, Bild-, und Filmaufnahmen. sind in der Schule grundsätzlich verboten. Ausnahmen zu pädagogischen oder wissenschaftliche Zwecken bedürfen der Genehmigung durch die Schulleitung.

Werden Ton-, Bild-, und/oder Filmaufnahmen  von Schülerinnen und Schülern gefertigt, oder wird ihre Fertigung angekündigt, werden die Gegenstände, die hierzu benutzt werden von der Lehrkraft eingezogen. Die Gegenstände werden ausschließlich den Erziehungsberechtigten wieder ausgehändigt.

Werden Ton-, Bild-, und/oder Filmaufnahmen  von Schülerinnen und Schülern gefertigt, oder wird ihre Fertigung mit dem Ziel, die Persönlichkeitsrechte Anderer einzuschränken, angekündigt, wird von der Lehrkraft die Polizei informiert. Beispiele könnten sein: Gewaltdarstellungen, erniedrigende, demütigende oder bloßstellende Darstellungen.

Die Nutzung von Mobiltelefonen ist im Unterricht untersagt. Mobiltelefone, die während der Unterrichtszeit benutzt werden, werden von der Lehrkraft eingezogen und spätestens am Ende des Unterrichtstages wieder ausgehändigt.

Unterrichtskonzept für den Unterricht von Schülerinnen und Schülern an der Tagesklinik für Psychiatrie und Psychotherapie des Kindes- und Jugendalters am Westküstenklinikum

Unter Berücksichtigung der individuellen Situation soll den Schülerinnen und Schülern an der  Tagesklinik für Psychiatrie und Psychotherapie des Kindes- und Jugendalters am Westküstenklinikum ermöglich werden, dass sie:

C

positive Aspekte von Schule erkennen

C

Lust am Unterricht und Lernen entwickeln

C

ein Selbstverständnis von bzw. für Schule entwickeln

C

bestimmte Zeiten „aushalten“ können

C

die schulische Eigenaktivität stärken

C

Strukturen, Kontinuität und eine gewisse Ruhe in der Schule erfahren

C

Auswirkungen negativen Verhaltens in der Schule kennen, reflektieren und wenn möglich verändern lernen

C

Steigerung der Konzentrations- und Anstrengungsbereitschaft

Bildungsstandards

Die Friedrich-Elvers-Schule orientiert sich bei ihrer Arbeit mit Kindern und Jugendlichen mit sonderpädagogischem Förderbedarf neben der individuellen Förderung auch an den von der Kultusministerkonferenz beschlossenen Bildungsstandards.

Das Förderzentrum zieht die Vergleichsarbeiten (VERA) zu diagnostischen Zwecken heran.

Schülerneuaufnahmen

Unabhängig von der altersgemäßen Eingliederung wird bei Neuaufnahmen eine Leistungstestung durchgeführt, da das Lernniveau von Schülerinnen und Schülern, besonders wenn sie aus anderen Bundesländern kommen, sehr different ist. Dies trifft besonders auf Erziehungshilfeschüler aus Regelschulen zu.

Trainingsräume / „Inseln“ / Rückräume

 Grundsätzlich gilt:

  • Die personelle, räumliche, materielle Ausstattung der Rückräume (RR) und (Trainingsräume (TR) obliegt der Regelschule in konzeptioneller Absprache mit dem Förderzentrum.

  • Die FES engagiert sich dann in speziellen Förderräumen (Rück-, Trainingsräumen, Päd. Inseln), wenn solch eine Maßnahme Kindern und Jugendlichen mit und ohne Förderbedarf zur Verfügung steht.

  • Lernwerkstätten werden vom FöZ nach Bedarf unterstützt, wenn sie der individuellen Förderung dienen.

  • Die oben genannten Räume (RR / TR / Lernwerkstätten) schaffen Freiräume für pädagogisches Handeln.

Team-Teaching

Team-Teaching findet seit Jahren in den Ausbildungsklassen mit Lehramtsanwärtern statt. Auch wird im Unterstufenbereich insbesondere in handlungsorientierten Unterrichtsfächern in Doppelbesetzung unterrichtet. Dieses Prinzip hat sich bewährt und wird auch längerfristig beibehalten und bei entsprechendem Lehrerstundenpotential erweitert.

Unterrichtshospitationen

Um die Qualität von Unterricht langfristig zu verbessern, wurde im Rahmen der Schulprofilgestaltung vom Kollegium einhellig der Wunsch nach mehr regelmäßigen Hospitationen durch den Schulleiter geäußert. Diese Unterrichtshospitationen sollen nicht im Sinne von Kontrolle gewertet werden. Vielmehr besteht Handlungsbedarf in Form von Beratung und Supervision. In welchem Umfang die Hospitationen stattfinden, wird nach Bedürfnis und Situationslage beraten.

Berufshinführung / Betriebserkundungen

Die Berufshinführung/Berufsorientierung an der Friedrich-Elvers-Schule beinhaltet u.a. in Klasse acht die Ermittlung von beruflichen Grundlagenkompetenzen, die Teilnahme an einem Assessment-Center (Berufsfelderprobung in den Bereichen Handwerk (blau), Garten- und Landschaftsbau (grün) und Hauswirtschaft (weiß) sowie eine Kompetenzüberprüfung für die „Flex.-schülerinnen und –schüler“.

Die Friedrich-Elvers-Schule ist von der pädagogischen Wirksamkeit der Betriebspraktika überzeugt. Es sollen mindestens zwei 14-tägige Betriebspraktika in der Oberstufe der Schule durchgeführt werden. In Ausnahmefällen werden weitere Einzelpraktika ermöglicht.

Zusammenarbeit mit den Berufsschulen

Um den Informationsfluss zwischen nachschulischen Institutionen und der Friedrich-Elvers-Schule zu verbessern, wird in die Zusammenarbeit mit berufsfördernden Einrichtungen wie z.B. dem Jugendaufbauwerk und der Berufsschule intensiviert. Es finden „Schnuppertage" statt, um den Entlassschülern das Anforderungsprofil des berufsbildenden Unterrichts zu vermitteln. Diese Maßnahme ist längerfristig geplant und obliegt der Verantwortung der Klassenlehrer/innen mit Entlassungsschülern.

Verlässlichkeit

Die Schule bemüht sich um große Verlässlichkeit. Regelmäßige Kontakte zu den Eltern bestehen in vielfältiger Form. Es wird nachgefragt, wenn ein Schüler ohne Entschuldigung fehlt. Hausbesuche, Gespräche mit den Eltern, Beteiligung des Jugendamtes sind geeignete Mittel. Verantwortlich für diese Interventionen sind die Klassenlehrer/innen bzw. der Schulleiter.

Die Schule ist aber auch bestrebt, Unterrichtsausfall so niedrig wie möglich zu halten. Rechtzeitige Anmeldung des Fehlbedarfs beim Schulamt hat im laufenden Schuljahr dazu geführt, dass erheblicher Unterrichtsausfall durch das Programm „Jede Stunde zählt" verhindert werden konnte.

Bei plötzlichem Unterrichtsausfall werden Schülerinnen und Schüler nur dann nach Hause geschickt, wenn jemand da ist. Verantwortlich sind die Klassenlehrer/innen und der Schulleiter.

Schulübergänge

Der Wechsel leistungsstarker Förderschüler, die auch fähig sind, erfolgreich den Regellehrplänen zu folgen, wird durch stoffliche Differenzierung vorbereitet. Die Planung des Schulwechsels wird mit der Regelschule abgesprochen. Die Förderzentrumskollegen halten regelmäßigen Kontakt zu den Lehrkräften der Regelschule. Aus Erfahrung der letzten Jahre kann festgestellt werden, dass Schuleübergänge vom Förderzentrum zur Regelschule aufgrund inhaltlich langfristiger Vorbereitung schwerpunktmäßig im Regelschulbereich der Klassen 5 bis 7 erfolgversprechend sind. Dieses Konzept hat sich bewährt und wird auch längerfristig beibehalten. Verantwortlich sind die jeweiligen Klassenlehrerinnen und Klassenlehrer.

Mitwirkung und Zusammenarbeit

Die verschiedenen Standorte der Friedrich-Elvers-Schule arbeiten eng zusammen. Die Zusammenarbeit bezieht sich auf Unterricht, Personal und Material.

Schulentwicklung

· Zur Umsetzung der im Leitbild geäußerten Gedanken, sind noch viele Schritte notwendig. Es muss kontinuierlich an der Ausstattung der Schule, an der Unterrichtsgestaltung und an der Zusammenarbeit aller an der Schule Beteiligten gearbeitet werden.


Beschluss der Schulkonferenz
zur 10.Fortschreibung am 12.Dezember 2012
Anpassung/Aktualisierung 21.Januar 2015/
Aktualisierung Oktober 2018
Aktualisierung 06.06.2019

Aktualisierung 03.04.2020
Aktualisierung 2022
Aktualisierung 23.03.2023

(Kern)
Schulleiter  

Anlage 1:

Hausordnung
Schul-/Spiel-/Pausengelände
Friedrich-Elvers-Straße 14
25746 Heide

Das Schul-/Spiel-/Pausengelände der Friedrich-Elvers-Schule der Stadt Heide dient den Schülerinnen und Schüler zur sportlichen Betätigung, Entspannung und Regeneration.

Während der Schulzeit ist es den Schülerinnen und Schüler der Friedrich-Elvers-Schule und den Schülerinnen und Schülern des Schulzentrums Heide Ost vorbehalten.

Nachmittags steht es allen Kindern und Jugendlichen unter der Maßgabe folgender Regeln zur Verfügung:

Das Befahren des Schul-/Spiel-/Pausengeländes ist untersagt. Dies gilt sowohl für Fahrräder, Krafträder als auch Kraftfahrzeuge.

Der Konsum von alkoholischen Getränke und Rauschmitteln sowie das Rauchen sind auf dem Schul-/Spiel-/Pausengelände untersagt.    

Das Mitführen von Waffen oder anderen gefährlichen Gegenständen ist strengstens untersagt.

Alle gefährlichen Tätigkeiten, z.B. das Werfen mit Schneebällen, sind mit Rücksicht auf die Gesundheit der Mitschülerinnen und -schüler verboten.

Das Schul-/Spiel-/Pausengelände ist sauber zu halten. Abfälle aller Art gehören in die entsprechenden Behälter.

Das Schul-/Spiel-/Pausengelände steht nachmittags Kindern und Jugendlichen von 0 bis 14 Jahren offen.

Das Schul-/Spiel-/Pausengelände kann nach Unterrichtsschluss bis 20.00 Uhr genutzt werden.

Sachbeschädigungen oder Unfallgefahren sind umgehend der Schulleitung oder der Stadt Heide zu melden. Wer Schuleigentum vorsätzlich beschädigt, wird finanziell zur Verantwortung gezogen. In schwerwiegenden Fällen erfolgt eine Strafanzeige.

In der Hoffnung, dass gegenseitige Rücksichtnahme und gemeinsames Spiel zu vielen fröhlichen Gesichtern auf diesem Schul-/Spiel-/und Pausengelände führt, tritt diese Hausordnung am 06.06.2019 durch Beschluss der Schulkonferenz in Kraft und gilt bis auf weiteres.

Heide, den 06.06.2019

F. Kern

Schulleiter