SchutzkonzeptInhalt: 1. Leitbild 2. Interventionsplan 3. Kooperation 4. Personalverantwortung 5. Fortbildung 6. Verhaltenskodex 7. Partizipation 8. Präventionsangebote 9. Ansprechstellen und Beschwerdestrukturen
1. LeitbildFür die Friedrich-Elvers-Schule hat der Schutz von Kindern und Jugendlichen hohe Priorität. Das Förderzentrum versteht sich als Anwalt für Kinder und Jugendliche, die aufgrund langwieriger oder auch kurzzeitig auftretender Lernprobleme aller Art ohne Hilfe nicht den schulischen Anforderungen der Regelschulen entsprechen können. Dabei geht es den Lehrkräften vorrangig darum, diesen Kindern und Jugendlichen, die aufgrund ihrer intellektuellen, sozialen und emotionalen Beeinträchtigung benachteiligt sind, Handlungsmuster und Strategien zu vermitteln, die ihnen eine Chance geben, ihr Leben weitgehend eigenverantwortlich, selbstständig und zufrieden zu gestalten. Schülerinnen und Schüler, die in oder von den Lehrkräften der Friedrich-Elvers-Schule betreut werden, haben ein Recht auf geschützte Orte, in denen sie sich angenommen fühlen und sicher sind. Die Verantwortung für den Schutz dieser Schülerinnen und Schüler liegt bei den Lehrkräften, Mitarbeitern und Eltern und Erziehungsberechtigten. Ein verantwortungsvoller Umgang bedeutet einen reflektierten Umgang mit dem Kinder- und Jugendschutz und unterstreicht die besondere Verantwortung der Lehrkräfte, Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, Eltern und Erziehungsberechtigten. Der verantwortungsvolle Umgang findet Ausdruck in der Selbstverpflichtungserklärung für die Arbeit an der Friedrich-Elvers-Schule, die jede Mitarbeiterin und jeder Mitarbeiter unterzeichnet. Selbstverpflichtungserklärung für die Arbeit an der Friedrich-Elvers-Schule. Für die Friedrich-Elvers-Schule hat Kinder- und Jugendschutz eine hohe Priorität. Schüler und Schülerinnen, die in unserer Schule beschult werden haben ein Recht auf geschützte Orte, in denen sie sich angenommen fühlen und sicher sind. Die Verantwortung für den Schutz unserer Schüler und Schülerinnen liegt bei den Lehrkräften, Mitarbeitern und Eltern und Erziehungsberechtigten. Diese sind zu einem reflektierten Umgang mit Kinder und Jugendschutz verpflichtet. Als Lehrkraft bzw. MitarbeiterInnen oder Mitarbeiter der Friedrich-Elvers-Schule erkläre ich: Ich stärke die mir anvertrauten Schüler und Schülerinnen. Ich gehe achtsam und wertschätzend mit ihnen um und schütze sie vor Schaden, Gefahren und gewaltsamen Übergriffen. Ich bin mir meiner besonderen Vertrauens- und Autoritätsstellung gegenüber den mir anvertrauten Schüler und Schülerinnen bewusst und handele nachvollziehbar und ehrlich. Jegliche Form physischer oder psychischer Gewalt ist für mich keine Form der Auseinandersetzung bzw. des Kontaktes mit Schülern und Schülerinnen. Ich verpflichte mich, alles dafür zu tun, dass in der Friedrich-Elvers-Schule Vernachlässigung, sexuelle Gewalt (in physischer, psychischer oder missbräuchlichen Form) und andere Form von Gewalt verhindert werden. Ich verpflichte mich jede Art von Mobbing von Schülerinnen und Schülern oder durch andere Personen, mit den mir möglichen Maßnahmen zu begegnen und die betroffenen Personen aktiv gegen Mobbing zu unterstützen. Ich verpflichte mich, jede Form persönlicher Grenzverletzung, auch durch andere Mitarbeitende (Personen von außen) bewusst wahrzunehmen und die notwendigen und angemessenen Maßnahmen zum Schutz der Schüler und Schülerinnen einzuleiten. Ich kenne die (Fach-)Beratungswege und die entsprechenden Ansprechpartner/Innen der Friedrich-Elvers-Schule. Ich weiß wo ich mich beraten lassen kann oder bei Bedarf Hilfe zur Klärung und Unterstützung bekomme. Für Teamprozesse kann ich andere Fachkompetenzen von außen für kollegiale Beratungsprozesse einladen. Bei Verdacht auf Kindeswohlgefährdung werde ich umgehend das festgelegte (Fach-)Beratung anwenden. Ich habe die Verhaltensregeln für Lehrkräfte bzw. Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Friedrich-Elvers-Schule zur Kenntnis genommen und werde mich daran halten. Bei Hinweisen auf Probleme und dem Verdacht ggf. der Vermutung, dass das Wohl eines Schülers oder Schülerin gefährdet ist, informiere ich die verantwortliche Leitung. Bei Vorwürfe gegen die Leitung informiere ich den Örtlichen Personalrat. Ich versichere, nicht wegen einer in §72aSGB VIII (Tätigkeitsausschluss vorbestrafte Personen, Kinder- und Jugendhilfe) bezeichneten Straftat rechtskräftig verurteilt worden zu sein und dass derzeit weder ein gerichtliches noch ein staatsanwaltliches Ermittlungsverfahren wegen einer solchen Straftat gegen mich anhängig ist. Heide, den: 2. InterventionsplanEin Plan für das Vorgehen in einem Verdachtsfall von Kindeswohlgefährdung bietet allen schulischen Beschäftigten Orientierung und Sicherheit. Er enthält auch ein Rehabilitations(Fach-)Beratung für den Fall eines unbegründeten Verdachts. 2a. Ablauf bei Verdacht auf Kindeswohlgefährdung (Anlage 2)2b. Dokumentationsbogen bei Verdacht von KWG.Dokumentation bei Verdacht von Gewalt an Schülern
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Äußerungen/ Verhalten des Schülers: |
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Reaktion des Erwachsenen: |
2c. Situationseinschätzung bei KWG
Zum Download auf Anlage 4 klicken.
Zusammenfassende Beurteilung
Wo würden Sie den Fall einordnen. Mit welcher Begründung?
Graubereich A: Informationen fehlen Clearingaufträge
Graubereich B: konkrete Hinweise, Aufträge zur Abwendung der KWG
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Kind |
Leistung |
Graubereich A |
Graubereich B |
Gefährdungs-bereich |
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körperliche Gewalt/ häusliche Gewalt |
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Autonomiekonflikte* |
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sexueller Missbrauch |
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Aufforderung zu Kriminalität |
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Gesundheitliche Gefährdung |
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Aufsichtspflichtverletzung |
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seelische Verwahrlosung |
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Verhinderung zukünftiger Entwicklung |
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Verhinderung Schulbesuch Sexuelle Gewalterfahrung und Ausübung von sexueller Gewalt gegenüber Dritten Mobbing durch Dritte |
Anlass / Sachverhalt der Meldung
* Autonomiekonflikte werden charakterisiert durch die Nichtbewältigung von Ablösekonflikten der Eltern und Jugendlichen/Kindern.
Begründungen zur Risikoeinschätzung der Fachkräfte:
Mögliches weiteres Vorgehen (Vorschläge der Fachkräfte):
(ab Graubereich B)
Unterschriften der Teilnehmer :
3. Kooperation
Die Unterstützung erfolgt durch externe Fachleute sowie qualifizierte schulberatende Dienste oder Fachberatungsstellen.
Kooperationspartner bzw. Anlaufstellen sind:
Aids-Hilfe Westküste
Süderstraße 19
25746 Heide
Email: ahwestkueste@t-online.de
Berater mit Zusatzqualifikation und Zertifizierung für HIV "Sucht und Psyche"
Schulsozialarbeit FES
Sarah Hoppe, Friedrich-Elvers-Schule,
Raum 17
Mail: Sarah.Hoppe@awo-sh.de
Kinderschutz-Zentrum Westküste
Standort Heide: Markt 34, 25746 Heide, Tel 0481 6837307.
Standort Husum: Neustadt 49, 25813 Husum, Tel 04841 6914-50, Fax 04841 6914-59.
Email: kinderschutz@dw-husum.de
Familienberatungsstelle
Markt 27, 25746 Heide, Tel: 04832 - 972150, Fax: 04832 - 972159
Pro familia
Beratungsstelle Heide: Hamburger Str. 89a 25746 Heide Tel: 0481 - 2530, Mail heide@profamilia.de
Beratungsstelle Itzehoe: Berliner Platz 2, 25524 Itzehoe, Tel: 04821 - 8899432, Mail itzehoe-fachstelle@profamilia.de
Jugendamt
Tel. 0481-970
Frauenberatung "Frauen helfen Frauen"
Postelweg 4, 25746 Heide, Tel. 0481-64159, Mail info@frauenberatung-dithmarschen.de
Frauenhaus Dithmarschen
0481 - 61021
Frauennotruf Heide (Beratung und Hilfe für Frauen und Mädchen)
Tel: 0481-64159, Mail: info@frauenberatung-dithmarschen.de,
www.frauenberatung-dithmarschen.de
Wendepunkt
Gärtnerstr. 10-14 (Gewerbepark), 25335 Elmshorn, Tel. 04121-47573, Mail: info@wendepunkt-ev.de
Petze (Fort-und Weiterbildung, Arbeitsmaterial…)
Dänische Str. 3-5, 24103 Kiel, Tel. 0431-91185, Mail: petze.kiel@t-online.de
Seelsorge-Hotline des Kirchenkreises Dithmarschen
Telefon 04832/972800
Telefonseelsorge
Rund um die Uhr Telefon 0800/1110111 oder 116 123
Homepage: www.telefonseelsorge.de
Gewalt gegen Frauen
Rund um die Uhr Telefon 0800/0116016
Müttertelefon 20.00-22.00 Uhr Telefon 0800/4040020
Hilfetelefon für Schwangere in Not
Rund um die Uhr Telefon 0800/4040020
Elterntelefon
Mo.-Fr. 09.00-11.00; Di. u. Do. 17.00-19.00 Uhr Telefon 0800/1110550
Nummer gegen Kummer
Für Kinder und Jugendliche
Mo.-Sa. 14.00 - 20.00 Uhr Telefon 116 111
Nummer gegen Kummer
Für Eltern
Mo.-Fr. 09.00 - 11.00 Uhr, Di. u. Do. 17.00 - 19.00 Uhr Telefon 0800 1110550
Pflegenottelefon
Mo.-Do. 09.00-18.00 Telefon 030/20179131
Pflegenottelefon Schleswig-Holstein
(kostenpflichtig) Telefon 0180/2494847
Brücke Dithmarschen
Mo.-Fr. 08.30-12.00 Uhr, Mo.-Do. 14.00-17.00 Uhr Telefon 0481/684940
Sucht- & Drogen-Hotline
Rund um die Uhr Telefon 01805 313031
Weißer Ring
Telefon 0177/3494060
Kommunal Diakonischer Wohnungsverband
Telefon 0481/6850500
Weitere wichtige Anlaufstellen finden sich auch auf der Homepage der Friedrich-Elvers-Schule (www.friedrich-elver-schule.lernnetz.de) unter Informationshyperlinks
4. Personalverantwortung
Prävention und Intervention bei Gewalt obliegt primäre den Klassen-, Integrations- und Präventionslehrkräften und sekundär der Schulleitung (vgl. mit der gültigen Geschäftsverteilung). Im Schulalltag sind eine klare Positionierung und deutliche Entscheidungen für den Kinder- und Jugendschutz gefragt.
Schutzteam/Ansprechpartner FES:
Heide: Herr Kern,
Tellingstedt und Hennstedt: Herr Lätari und Herr Kern,
Lunden: Frau Seidenstecher und Herr Kern,
Wesselburen: Herr Kern,
Klinikschule Heide: Frau Luck und Herr Kern.
5. Fortbildung
Basiswissen über Gewalt an Kindern und Jugendlichen ist für alle schulischen Beschäftigten unerlässlich. Fortbildungen tragen zu Sensibilisierung bei und sind der richtige Ort, um Verunsicherungen und Fragen anzusprechen. Dazu finden in regelmäßigen Abständen folgende Veranstaltungen statt:
- Schulentwicklungstag zum Thema sexueller Missbrauch,
- Einweisung des neuen Personals
- Supervision und Stressmanagement mit der Schulpsychologin Frau Kock
- Medienkompetenz-, Ernährungs-, Gewaltpräventionsschulung
- Sensibilisierungen für das Personal
6. Verhaltenskodex
Verhaltensampel für die Beschäftigten der Friedrich-Elvers-Schule
| Dieses Verhalten ist unerwünscht |
freundschaftliche Verbindungen zu Schülerinnen oder Schülern Überschreibung der fachlichen Distanz Kontakte in sozialen Netzwerken Überschreitung der körperlichen Distanz (intim anfassen, küssen, Intimsphäre missachten) körperliche Gewalt (Schlagen, fest anfassen, Misshandeln, Schubsen, Schütteln) sozialer Ausschluss (nicht beachten, isolieren, einsperren) Drohung & Erpressungen Demütigungen (Herabsetzendes Verhalten, Vorführen, bloßstellen, lächerlich machen) Sexualisierung der Sprache Diskriminierung und Beleidigungen herabsetzendes Sprechen über Kinder und Eltern Ausnutzung der eigenen Machtposition / Abhängigkeit der Schülerinnen oder Schüler bewusste Verletzung der Aufsichtspflicht "Wegsehen" (Ignorieren von grenzüberschreitenden Verhalten) Zeigen von Medien mit grenzverhaltenden Inhalten Fotos von Kindern ins Internet stellen (ausgenommen sind Fotos, die mit Einverständnis der Erziehungsberchtigten im Namen der Schule veröffentlicht werden) |
| Dieses Verhalten ist kritisch und muss mit den betreffenden Personen reflektiert werden. |
Auslachen und Schadenfreude ironische Sprüche auf Kosten des Kindes aggressives Auftreten und verbale Gewalt beliebiges Setzen oder Missachten von Regeln Nichteinhaltung von Vereinbarungen Machtkämpfe mit Schülerinnen oder Schülern ungefragte Berührungen (z. Bsp. am Arm oder an der Schulter, um Kinder aus dem Raum zu geleiten) ungefragt an die Sachen der Kinder gehen unverhältnismäßige Strafen nicht rollenklar als Erwachsener sein inkonsequent handeln |
| Dieses Verhalten ist erwünscht |
8. Präventionsangebote
Prävention ordnet sich in der Friedrich-Elvers-Schule dem Prinzip der Individualisierung unter. Deshalb geht es an unserer Schule vorrangig darum durch "Vormachen" und "positives Verstärken" erwünschtes Verhalten anzubahnen. Der Umgang mit Regeln ist ein Dauerthema. Herausfordernde Arbeitsfelder werden dabei bewusst thematisiert. Im Bereich dieser Arbeit können standardisierte Präventionsprogramme zum Einsatz kommen. In der Schulstation ist das Verhaltenstraining fester Bestandteil des Unterrichts.
Themen wie Mobbing, Gewalt, Konflikte, Medienkompetenzen, Ernährung werden anlassbezogen thematisiert bzw. aufgearbeitet oder aber im Rahmen der Leitthemen des Lehrplans Sonderpädagogische Förderung zu eigenständigen Unterrichtsinhalten.
Standardisierte Präventionsprogramme:
Faustlos
Fit in Mitbestimmung
Fit und Stark Plus
Locker bleiben ist ein klassenübergreifendes, fest im Stundenplan verankertes Programm, das hilft Emotionen zu erkennen und damit umzugehen, zuzuhören,
sich zu melden, Berührungsängste abzubauen. Durch den Charakter des Programms wird die Klassengemeinschaf gestärkt.
U-Boot-Projekt
Eine Weiterentwicklung des Faustlosprogramms
Klasse als Team Lupo aus dem All (US FES-Heide)
Konfliktlotsen
Übergreifende Angebote:
Petze - Ausstellungen
Downloadbereich:
Anlage 1 Selbstverpflichtungserklärung
Anlage 2 Ablaufschema einer KWG - Meldung
Anlage 3 Dokumentation bei Verdach von KWG
Anlage 4 Situationseinschätzugn bei KWG
Anlage 5 Bewertungsbogen KWG durch sexualisierte Gewalt
Für die Mitarbeit am Konzept Danken wir Herrn Oliver Nitsch - Diakonisches Werk Husum